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Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der Polytech Systeme GmbH (05/2020)

1. Geltung der Bedingungen

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen.

Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Abnehmers und der Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Abnehmers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen, die vor und bei Aufnahme der Bestellung durch uns oder unseren Außendienst getroffen werden, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt werden.

2. Angebot, Preise und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebotspreise sowie Preislisten sind freibleibend, beziehen sich nur auf den reinen Warenwert und gelten ab Firmensitz zuzüglich Fracht. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt, sofern die Preislisten nicht ausdrücklich Bruttopreise ausweisen. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Montage sowie Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, Gebühren, Spesen usw. sind vom Abnehmer zu tragen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2.2. Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

2.3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen von uns überlassenen technischen Unterlagen haben wir das Eigentums- und Urheberrecht. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.4. Aufträge werden erst mit Auftragsbestätigung und/oder Lieferung von uns angenommen.

2.5. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unserem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Nach diesem Zeitraum sind wir berechtigt, auch nach Auftragszugang eine Preiserhöhung an den Käufer weiterzugeben, soweit sie auf Lohnerhöhungen, Materialverteuerungen, insbesondere Erhöhung der Lieferantenpreise oder auf einer Erhöhung der Mehrwertsteuer beruht. Ist der Abnehmer kein Kaufmann, so gilt dieser Erhöhungsvorbehalt mit der Maßgabe, dass eine Preisanpassung nur insoweit vorbehalten bleibt, als die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

2.6. Änderungen unserer Erzeugnisse und der sonstigen von uns gelieferten Waren in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe bleiben uns zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, es sei denn, dass solche Waren aufgrund dieser zwischenzeitlichen Änderung nicht mehr zum vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich oder für den Käufer unzumutbar sind.

3. Vertragsschluss bei Verwendung von Fernkommunikationsmitteln

Wird der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verkäufer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen, so gilt für den Vertragsschluss Folgendes:

3.1 Die im Online-Shop des Verkäufers oder in sonstigen Medien dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

3.2. Der Kunde kann aus dem im Onlineshop ausgewiesenen Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen, und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Den Inhalt des Warenkorbs kann durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ jederzeit ermittelt werden. Der Kunde kann die darin befindlichen Daten (wie z.B. die Stückzahl) jederzeit einsehen und bei Bedarf ändern oder durch Anklicken des Buttons „Löschen“ aus dem Warenkorb entfernen. Eine verbindliche Bestellung erfolgt für diese Produkte dann nicht.

3.3. Über den Button „zur Kasse“ gelangt der Kunde nochmals zur Bestellübersicht, bei der alle Daten nochmals aufgeführt werden. Erst mit Klicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

3.4. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per Email zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die im Anschluss mit einer gesonderten Email versandt wird. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden auch durch Auslieferung der Ware annehmen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen. Sollte der Kunden innerhalb sieben Tage nach Bestellung keine Annahmeerklärung vom Verkäufer erhalten, ist er an sein Bestellangebot nicht mehr gebunden.

3.5. Der Vertragstext (Bestelldaten und AGB) wird beim Verkäufer gespeichert und kann vom Käufer durch Einloggen in sein Kundenkonto aufgerufen und abgespeichert werden. Unabhängig davon erhält der Käufer alle relevanten Daten der Bestellung per eMail zugesandt, welche ausgedruckt werden können.

3.6. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.

3.7. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

3.8. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

4.1 Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2. Ansprüche des Abnehmers wegen Fristüberschreitung können nur dann geltend gemacht werden, wenn wir zuvor unter Setzen einer angemessenen Frist zur Leistung aufgefordert worden sind; dies gilt auch für den Fall, in dem der Leistungszeitpunkt kalendermäßig bestimmt und von uns schriftlich bestätigt worden ist. Änderungswünsche des Abnehmers an den in Auftrag gegebenen Waren heben zuvor erteilte Lieferzusagen und Terminfestsetzungen auf. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Verpflichtungen des Abnehmers aus unseren Verträgen mit ihm voraus.

4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer dieser Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Jede Teillieferung ist im Rahmen der vereinbarten Zahlungsbedingungen zahlbar.

4.5 Verladung und Versand erfolgen durch uns, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Mit der Übergabe der Ware an den Abnehmer oder an den mit der Versendung beauftragten Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Lagers geht die Gefahr auf den Abnehmer über. Die Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie die Auswahl der zweckentsprechenden Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für Transportschäden oder Transportverzögerungen. Eine Transportversicherung wird von uns auf Rechnung des Käufers eingedeckt.

4.6. Die Lieferung von Ersatzteilen erfolgt gegen Berechnung üblicher Transportkosten.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Skontoabzug zahlbar.

5.2.Für im Kundenauftrag hergestellte Geräte geltend folgende Zahlungsbedingungen:

35 % bei Auftragsbestätigung, 65 % bei Bekanntgabe der Lieferbereitschaft. Rechnungen über Serviceleistungen oder Ersatzteillieferungen sind ohne Abzug sofort zahlbar.

5.3. Bei Kauf über den Onlineshop des Verkäufers kann der Kunde die Zahlung, soweit im Webshop nicht anderweitig angegeben, per Überweisung/Vorkasse, Kreditkarte oder PayPal vornehmen.
5.4. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen des Abnehmers sind wir berechtigt, dessen Zahlungen jeweils zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

5.6. Aus verspäteter Zahlung wird ab Fälligkeitsdatum die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskont vereinbart, ohne dass es einer vorherigen Mahnung von uns bedarf. Wird uns vor Abgabe unserer Ware eine ungünstige Finanzlage des Käufers bekannt, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung des vollen Kaufpreises oder die Leistung einer hinreichenden Sicherheit für den Kaufpreis zu verlangen. Wird diesem Verlangen nicht binnen 14 Tagen nachgekommen, so sind wir unter Aufrechterhaltung unseres Anspruchs auf Ersatz oder Aufwendungen und des damit entgangenen Gewinns zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.7. Bei neuen Geschäftsbedingungen oder bei in Zahlungsverzug befindlichen Kunden behalten wir uns Lieferungen gegen Nachnahme, bzw. Vorauskasse vor. Auslandskunden werden nur gegen Vorkasse oder Akkreditiv beliefert. Bei Großaufträgen und wenn das Umlaufvolumen aus offenen Rechnungen und noch auszuliefernden Aufträgen EUR 5.000,- übersteigt, bzw. bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

5.8. Schecks gelten erst mit ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung. Wir sind berechtigt, den Nachweis für die Höhe unserer Forderungen in Form einer Offene-Posten-Liste zu führen. Diese gilt als anerkannt, wenn nicht schriftlich binnen 14 Tagen widersprochen wird.

5.9. Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte des Abnehmers sind nur zulässig bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Abnehmer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt).

6.2. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Abnehmer für den uns entstandenen Ausfall.

6.3. Der Abnehmer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Abnehmer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Abnehmer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Abnehmer wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

6.5. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Abnehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Abnehmer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum kostenlos für uns.

6.6. Der Abnehmer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der Liefergegenstände mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

6.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Abnehmers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

6.8. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Liefergegenstände im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern.

7. Montage

7.1. Die Aufstellung unserer Waren und Geräte, deren Justierung und die Anweisung der Mitarbeiter des Abnehmers durch unsere Monteure und Mitarbeiter erfolgen, entsprechend den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen, nach Absprache. Am Aufstellungsort ist Montagefreiheit zu gewährleisten. Elektrische Anschlüsse, bauliche Veränderungen sowie sonstige Maßnahmen, die für die Aufstellung der Waren und Geräte in den Räumen des Käufers notwendig werden, sind vom Käufer vorzunehmen.
Der Transport der Geräte und Waren innerhalb der Räumlichkeiten des Abnehmers bis zum endgültigen Aufstellplatz obliegt ebenfalls allein dem Abnehmer.

7.2. Die Kosten der auftragsgemäßen Aufstellung gehen zu Lasten des Abnehmers, ebenso die Mehrkosten, die sich aus Montageverzögerungen durch nicht rechtzeitige Herstellung einwandfreier Aufstellvoraussetzungen ergeben. Wir sind nicht verpflichtet, vor Beginn einer etwaigen Montage zu überprüfen, ob abnehmerseitig vorzunehmende Vorbereitungsarbeiten fach- und sachgerecht ausgeführt wurden.

8. Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, an unseren Produkten jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; eine Verpflichtung unsererseits, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, besteht nicht.

9. Gewährleistung, Rügepflicht

9.1. Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Produkte frei von Produktions- und Materialmängeln sind. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt, falls nicht anders angegeben, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen im Sinne Ziff. 12, 12 Monate. Für gebrauchte Ware ist die Gewährleistung mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen im Sinne Ziff. 12 ausgeschlossen. Ergänzend gelten etwaig bestehende Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs-, Wartungs- oder Nutzungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an unseren Produkten vorgenommen oder Originalteile ausgewechselt und ist ein sich daraus ergebender Mangel auf die Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen, entfällt die Gewährleistung.

9.2. Von vorneherein offensichtlichen Mängeln sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Empfang zu rügen.
Ist der Käufer Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgeschäfts, so gelten hinsichtlich jeglicher Mängel der gelieferten Ware die §§ 377, 378 HGB.

9.3. Wird uns ein Mangel entsprechend 8.2. mitgeteilt, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl zu verlangen, dass:

1. der mangelbehaftete Liefergegenstand mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;

2. der Abnehmer den schadhaften Liefergegenstand zur Reparatur durch unseren Kundendienst bei sich bereithält;

3. wir Zug um Zug gegen Rücksendung des schadhaften Liefergegenstandes eine Ersatzlieferung vornehmen.
Falls der Abnehmer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen vom Abnehmer zu bezahlen sind.

9.4. Ist eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises geltend gemacht werden. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Recht auf Schadensersatz wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

9.5. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

10. Stornierung, Aufhebung und Rücktritt

Ein angenommener Auftrag darf vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers verändert oder storniert werden. Die Stornierung von Bestellungen von Standardware unterliegt Stornogebühren. Der Käufer erstattet dem Verkäufer alle Kosten und Ausgaben, einschließlich Verpflichtungen und interne Aufwendungen, die dem Verkäufer entstehen, wenn eine Bestellung von geänderten oder angepassten Waren storniert wird. Die Stornierungskosten können in diesem Fall bis zu 100% des Werts des stornierten Auftrags darstellen.

11. Rücksendungen

Wenn es vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt wird, können ungenutzte, fehlerfreie Waren in verkaufsfähigem Zustand an den Verkäufer zurückgesandt werden, und zwar auf Kosten des Käufers und vorbehaltlich einer Bearbeitungs- und Rücknahmegebühr. Der Verkäufer akzeptiert keine Warenrücksendung ohne Genehmigung und nimmt keine Waren an, die in irgendeiner Form verwendet, verändert oder umgestaltet wurden, bzw. welche nicht in der Originalverpackung zurückgesendet werden.

12. Haftungsbeschränkung

12.1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

12.2. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typisch mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

12.3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

12.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Entsorgung

Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche Dritter frei.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

14.1. Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt Deutschem Recht, Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) sind ausgeschlossen.

14.2. Erfüllungsort für alle Rechte und Verpflichtungen der Vertragspartner ist München.

14.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem zwischen uns und dem Abnehmer abgeschlossenen Vertrag ist der Sitz der Firma Polytech GmbH in München.

Jeder Vertragspartner ist auch berechtigt, den anderen an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

14.4. Sind einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinne am nächsten kommt.

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